Gesetzlicher Kündigungsschutz
In Deutschland profitieren Arbeitnehemde von einem starken gesetzlichen Kündigungsschutz. Dieser trifft zu, wenn Ihr Unternehmen über 10 Mitarbeiter beschäftigt und Sie länger als 6 Monate in Ihrem Unternehmen beschäftigt waren. Sollten obige Punkte nicht zutreffen, genießen Sie dennoch gesetzlichen Kündigungsschutz wenn eine besondere Situation zutrifft (bspw. eine Schwangerschaft oder ein Mitgliedschaft im Betriebsrat).
Höchstmögliche Abfindung erhalten
Die meisten Arbeitnehmer erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Mit der Erfahrung aus über 10.000 Fällen gegen Arbeitgeber jeder Größe (bspw. Lidl, Lufthansa, Amazon uvm.) wissen die Chevalier Rechtsanwälte worauf es bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber ankommt, um eine höchstmögliche Abfindung für Sie zu erwirken.
Positives Zeugnis
Die Chevalier Rechtsanwälte können für Sie ein positives Zeugnis mit Ihrem Arbeitgeber trotz Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrages verhandeln.
Gerechtigkeit
Erfahrene Arbeitsrechtsanwälte stellen “Waffengleichheit” zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber her. Nehmen Sie Ihr Recht wahr und treten Sie Ihrem Arbeitgeber mit kompetenter Unterstützung durch Experten entgegen, um bspw. eine Weiterbeschäftigung oder höchstmögliche Abfindung und weitere Annehmlichkeiten (bspw. sofortige Freistellung) zu erlangen.
Vorteilhafte Vereinbarungen mit Arbeitgeber
Einige Punkte können in einer Trennungssituation für Unsicherheit sorgen: Was passiert mit Dienstwagen, Diensthandy oder Laptop? Bekommen Sie noch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld? Hier ergibt es Sinn, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und vorteilhafte Vereinbarung zu treffen.
Vermeidung der Sperrfrist beim Arbeitsamt
Wenn Sie auf das Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit angewiesen sind, können wir Sie beraten unter welchen Umständen eine Sperrzeit auf Sie zukommen könnte. Gemeinsam können wir versuchen mit passenden Formulierungen und Berücksichtigung der aktuellen Sozialrechtsprechung das Risiko auf eine Sperrzeit zu minimieren.